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Mehr Krippen für Kleinkinder
 
Kinderförderungsgesetz soll 750 000 neue Betreuungsplätze schaffen

Für jedes dritte Kind in Deutschland unter drei Jahren soll es in Zukunft einen Krippen- oder Tagespflegeplatz geben. Dieses Ziel will die Bundesregierung bis zum Jahr 2013 erreichen. Die gesetzliche Grundlage für diesen umfassenden Ausbau der Kleinkinderbetreuung hat die Bundesregierung im Frühjahr 2008 mit dem so genannten Kinderförderungsgesetz (KiföG) auf den Weg gebracht. Am Freitag verabschiedete der Bundestag das Gesetz.

 
In fünf Jahren 750 000 neue Krippenplätze
Im Zentrum des Kinderförderungsgesetzes steht der Ausbau des Betreuungsangebots für die unter Dreijährigen. Hier liege der Bedarf bei 35 Prozent, so Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes im April. Derzeit gebe es jedoch gerade im Westen Deutschlands lediglich für 9,9 Prozent der Kleinkinder einen Krippen- oder Kitaplatz. Bis zum 31. Juli 2013 sollen deshalb nach dem Willen der Koalition 750 000 neue Betreuungsplätze geschaffen werden. Nach dieser Aufbauphase sollen Kinder ab dem ersten bis zum dritten Lebensjahr ab 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erhalten.
 
Unterstützung auch für privat-gewerbliche Träger
Um das Ziel von 750 000 neuen Plätzen zu erreichen, sollen künftig auch die privat-gewerbliche Kinderbetreuung stärker gefördert werden. Nicht nur gemeinnützige Träger sollen staatliche Zuschüsse bekommen, sondern auch gewinnorientierte Betreiber von Krippen, wie etwa Betriebs-Kindertagesstätten.
 
 
 
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